Vom 30. April auf den 01. Mai 2023 wurde beim Brauchtumsverein ein Brauchtumsfeuer gezündet. Mit der zu diesem Termin bekannten Walpurgisnacht, dass oft auch mit Feuer begangen wird, hatte dies eher nichts zu tun. Die ein oder andere weise Frau (gute Hexe) soll aber unter den 20 erwachsenen Besuchern gesichtet worden sein. 9 Kinder waren zudem anwesend.
Dieses Feuer soll natürlich auch die Kälte vertreiben, war aber auch praktischer Natur, da sich einiges an Obstschnitt etc. angesammelt hatte. Also wurde einfach das Nützliche mit dem Feiern verbunden.
Im Rahmen eines Brauchtumsfeuers dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Für das Verbrennen muss bei der Stadt Eschborn ein sogenannter Brandschein beantragt werden.
Die Feuerstelle darf nicht lange Zeit vor dem Anzünden aufgeschichtet und muss kurz vor dem Verbrennen umgeschichtet werden, damit Tiere darin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
Ein Brauchtumsfeuer muss ständig von 2 Personen über 18 Jahren beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn Feuer und Glut ganz erloschen sind. Ein Brauchtumsfeuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden Wind unverzügliche zu löschen.
In dieser Hinsicht gab es keine Schwierigkeiten.
Das gemütliche Beisammensein bei Speis und Trank machte allen Besuchern viel Spaß.